22. August 2006
Geschichte der Weinstuben
Weinstuben gibt es schon seit Jahrtausenden
Die Weinschenke oder Weinstube ist fast genau so alt wie die Weinkultur selbst. Schhon zu Zeiten Hamurabis wurde der Betrieb von Weinschenken mit Schankgesetzen geregelt. Die Weinstuben des Altertums waren meist kleine Raststätten. Ein längerer Aufenthalt in geselliger Runde, so wie heute, war zu dieser Zeit noch nicht üblich. Die Weinstuben im alten Athen waren eher Weinhandlungen, in denen sich die Bevölkerung mit Landwein versorgte.
Schon im Altertum benötigten Wirtshäuser oder Herbergen, die Speisen anbieten und Getränke ausschenken wollten, eine Genehmigung oder Konzession. Zum Ausschank befugt war nur die Legitima Taberna. Bereits durch eine Verordnung des Frankfurter Konzils von 794 war es jedoch Laienbrüdern und Geistlichen verboten, eine Herberge oder Weinschenke zu besuchen und dort zu trinken. Diese Regelung wurde immer wieder erneuert.
Die Mönche kamen aber keinesfalls zu kurz. In den Stiftskellern wurde zum Nachteil der öffentlichen Finanzen zollfreier sogenannter Pfaffenwein ausgeschenkt. Die damaligen Ratsherren waren natürlich nicht erbaut, dass die städtischen Finanzen leer ausgingen. Das führte schließlich zum Erlass von strengeren Schankgesetzen, die für eine gerechtere Verteilung der Abgaben sorgten. Weinfähnchen an Herbergen und Weinschenken zeigten an, dass hier Weine mit behördlicher Genehmigung ausgeschenkt werden durften.
Aus dieser Zeit stammt auch die Unterscheidung der Wirtshäuser. Neben den gewöhnlichen Wirten, den Schildwirten gab es noch die Heckenwirte, die nur ihren eigen Wein anbieten durften und die Herrenwirte, bei denen nur die Edelleute einkehrten. Besonders bekannte Herrenschenken waren zur damilgen Zeit die städtischen Ratskeller.
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